Steuervorteile nutzen: Sparen bei der Entrümpelung

Thomas Müller 30. Januar 2026

Wussten Sie, dass der Staat Sie bei Haushaltsaufgaben unterstützt? Erfahren Sie hier, wie Sie clever Steuervorteile nutzen und Kosten für Entrümpelungen absetzen.

Wer professionelle Hilfe im Haushalt in Anspruch nimmt, kann bares Geld sparen. Viele Bürger wissen jedoch nicht genau, wie sie diese Steuervorteile nutzen können. Der deutsche Staat unterstützt Steuerzahler dabei, legale Dienstleister zu beschäftigen, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Dies geschieht durch den § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wenn Sie effektiv Steuervorteile nutzen möchten, müssen Sie zunächst verstehen, was unter den Begriff "haushaltsnahe Dienstleistungen" fällt. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden, für die Sie aber eine Firma oder eine selbstständige Person beauftragen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Wohnungsreinigung und Fensterputzen
  • Gartenpflege (Rasenmähen, Hecke schneiden)
  • Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Entrümpelung und Haushaltsauflösung
  • Umzugsdienstleistungen

Wie viel können Sie absetzen?

Das Finanzamt erstattet Ihnen 20 Prozent der angefallenen Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld. Dies ist ein direkter Abzug von der zu zahlenden Steuer, nicht nur eine Minderung des zu versteuernden Einkommens.

  • Höchstbetrag: Sie können maximal 20.000 Euro an Arbeitskosten pro Jahr geltend machen.
  • Ersparnis: Da 20 Prozent absetzbar sind, können Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr sparen.

Voraussetzungen, um Steuervorteile zu nutzen

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt und Sie die Steuervorteile nutzen können, müssen zwingend zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Rechnung: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters.
  2. Unbare Zahlung: Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Leisters überwiesen werden. Barzahlungen – auch gegen Quittung – werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten (z.B. Reinigungsmittel, Ersatzteile) oder Entsorgungsgebühren (z.B. Deponiegebühren bei einer Entrümpelung) können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Achten Sie darauf, dass diese Posten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind.

Entrümpelung und Handwerkerleistungen

Bei einer Entrümpelung oder Renovierung greifen oft zwei Kategorien ineinander: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Auch bei Handwerkerleistungen können Sie Steuervorteile nutzen.

Für Handwerkerleistungen (z.B. Malerarbeiten, Reparaturen) gilt ebenfalls der Satz von 20 Prozent, jedoch bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro Arbeitskosten (maximale Ersparnis: 1.200 Euro).

Tipps für die Steuererklärung

Um am Ende des Jahres maximal Steuervorteile nutzen zu können, sollten Sie alle Belege sorgfältig sammeln. Tragen Sie die Summen in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Es lohnt sich, bei jeder Beauftragung einer Firma – sei es für die Gartenarbeit oder die Kellerentrümpelung – nach einer steuerlich absetzbaren Rechnung zu fragen. So holen Sie sich einen Teil der Ausgaben vom Staat zurück.

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Nutzen Sie die staatliche Förderung und achten Sie auf korrekte Rechnungen, um Ihre Steuerlast effektiv zu senken. Brauchen Sie professionelle Unterstützung? Unser Service für Entrümpelung Wirling hilft Ihnen gerne weiter.